Belastete Futtermittel auch an andere Fleischproduzenten geliefert
Wegen des Verdachts dioxinkontaminierter Futtermittel sind bundesweit weitere Betriebe vorsorglich geschlossen worden. Wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mitteilte, betrifft diese Vorsichtsmaßnahme, die auf Meldungen der jeweiligen Bundesländer beruht, derzeit 4.709 Betriebe, wovon der bei weitem größte Teil in Niedersachsen liegt. Die zuständigen Behörden hatten vorher die Unterlagen von Futtermittellieferanten ausgewertet. Wie aus den Ländern zu erfahren ist, zieht sich der Skandal durch alle Arten von Fleischproduzenten. Offenbar sind dabei überwiegend Schweinemastbetriebe betroffen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war Niedersachsen. Dorthin hatte ein im schleswig-holsteinischen Uetersen ansässiges Unternehmen rund 2.500 Tonnen von insgesamt 3.000 Tonnen dioxinbelastetes Futterfett geliefert, das anschließend zu Mischfutter verarbeitet worden war. Nach Angaben des BMELV seien mittlerweile aus Nordrhein-Westfalen 152, aus Schleswig-Holstein 52, aus Sachsen-Anhalt 27 und aus Mecklenburg-Vorpommern sieben vorläufig gesperrte Betriebe gemeldet worden. In Brandenburg, Hessen und Thüringen sei jeweils ein Betrieb betroffen. Dabei handele es sich um Unternehmen, die mit den Herstellern kontaminierten Futtermittels Geschäfts- beziehungsweise Lieferbeziehungen unterhalten hätten.
Vorsorge Vorrang eingeräumt
Die vorsorgliche Handlungsweise wird von den Behörden mit „vorläufigem Verbraucherschutz“ begründet und von der Bundesregierung wie auch von der EU-Kommission für angebracht gehalten. Die Bundesländer handelten richtig, wenn sie auch ohne Vorliegen konkreter Untersuchungsergebnisse alle Produkte vorsorglich sperren, die unter Verwendung kontaminierten Futters erzeugt worden seien, so ein Sprecher der Bundesregierung: „Auch wenn ein Teil der ersten Proben unauffällig war, hat der vorsorgende Gesundheitsschutz absoluten Vorrang. Betriebe, die derzeit unter Verdacht stehen, werden erst dann freigegeben, wenn die Aufklärung abgeschlossen ist.“ Der Vorsorgecharakter der Maßnahmen führe zwar zu einer erwartungsgemäß hohen Anzahl gesperrter Betriebe, es sei jedoch zu erwarten, dass diese „im Zuge der weiteren Aufklärung und Beprobung in den kommenden Tagen, sofern die Untersuchungen abgeschlossen sind“, reduziert werden könne.
Das BMELV zum Thema eine Telefon-Hotline eingerichtet: 0228/99 529 40 00. Dort können Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, am Samstag von 8 bis 14 Uhr mit einem Ministeriumsmitarbeiter sprechen. (pm)